Datenschutzrecht Persönlichkeitsrecht
OVG Lüneburg: Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln ist zulässig
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (ÜSTRA) hat in ihren Fahrzeugen feststehende Videokameras installiert, mit denen durchgehend der Fahrzeuginnenraum aufgezeichnet wird. Die Aufnahmen werden nach 24 Stunden wieder gelöscht. Die Aufzeichnung dient unter anderem zur Beweissicherung bei Vandalismusschäden und zur Verfolgung von Straftaten.
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf diesen Fall anwendbar. Die Videoüberwachung diene der Wahrnehmung berechtigter Interessen der ÜSTRA, insbesondere der Verfolgung von Straftaten gegen ihre Einrichtungen und der Verhütung solcher Straftaten. Die erforderliche Abwägung mit den schutzwürdigen Interessen des von den Überwachungsmaßnahmen betroffenen Personenkreises fällt zugunsten der von der ÜSTRA geltend gemachten Belange aus.
Die Aufzeichnungen erfolgen somit rechtmäßig.
Urteil des OVG Lüneburg vo. 7. September 2017, Aktenzeichen 11 LC 59/16