Datenschutzrecht Persönlichkeitsrecht
OLG Köln: KUG trotz DSGVO weiterhin wirksam
Laut OLG Köln hat das KUG mit Beschluss v. 08.10.2018, Az. 15 U 110/18, auch nach Inkrafttreten der DSGVO zumindest im journalistischen Bereich nicht seine Wirksamkeit verloren.
Die Anwendung der Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen nach dem abgestuften Schutzkonzept des KUG stehe im jounralistischen Bereich im Einklang mit der Grundrechte-Charta, so dass auch das Inkrafttreten der DSGVO keine Änderung bewirke.