Ab 2015: Neue Umsatzsteuerregeln für Shopbetreiber
Ab Januar 2015 gelten für Shops und Dienstleister im E-Commerce-Bereich neue Umsatzsteuer-Regeln. Händler digitaler Waren und Dienstleister haben die Umsatzsteuer in dem Land abzuführen, aus dem der Käufer kommt. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 2008/8/EG vom 12. Februar 2008.
Anbieter physischer Waren sind hiervon nicht betroffen, ebenso wie Anbieter im B2B-Bereich, also solche Anbieter, die ihre Waren nur gewerblichen Kunden anbieten.
Kunden aus anderen EU-Ländern muss der Bruttopreis nach dem jeweiligen Land angezeigt werden. Ebenso muss die Rechnung den richtigen Umsatzsteuersatz ausweisen.
EU-weit agierende Anbieter sollten sich mit den steuerrechtlichen Regelungen der einzelnen EU-Länder auseinandersetzen und sich gegebenenfalls steuerrechtlich registrieren lassen. Besonders zu beachten sind etwaige Bestimmungen zu verspäteten oder fehlerhaften Meldungen der einzelnen Länder.
Vorgesehen durch den Gesetzgeber ist als Vereinfachung eine einheitliche Umsatzsteuervoranmeldung. Demnach soll das Finanzamt im eigenen Land die Erklärungen weiterleiten und die fällige Umsatzsteuer berechnen. Ungeklärt ist aber bislang, wie diese Vereinfachung in der Praxis ausgestaltet werden soll.