VG Köln: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
Das VG Köln wies zwei Klagen (6 K 6618/13 und 6 K 7041/13) ab, die sich gegen den neuen Rundfunkbeitrag für private Haushalte richteten.
Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich beim Rundfunkbeitrag um eine verfassungsgemäße, nicht steuerliche Abgabe, die die Länder gemeinsam im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hätten regeln dürfen. Auch sei die Anknüpfung an den Haushalt sachgerecht, es bedürfe nicht des Vorhandenseins eines Empfangsgerätes. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sei daher nicht erkennbar.