OLG Hamm: Kein Schadensersatzanspruch bei Verstoß gegen GPL
Nach Auffassung des OLG Hamm sollen Verstöße gegen die weitverbreitete Open Source Lizenz GPL („GNU Public License“) keine Schadensersatzansprüche auslösen.
Ein Rechtsverstoß sei zwar möglich, da aber GPL lizensierte Software kostenfrei angeboten wird, sei nicht ersichtlich, welcher wirtschaftlicher Schaden dem Lizenzgeber durch den Verstoß gegen die GPL Lizenz entstanden sein könne.
Urteil des OLG Hamm vom 13.06.2017, Az. 4 U 72/16 im Volltext