OVG Hamburg bestätigt Uber-Verbot
Mit Beschluss vom 30.09.2014, Az. 3 Bs 175/14, hat das OVG Hamburg einen Eilantrag des Betreibers der Uber-Plattform abgelehnt.
Mit Beschluss vom 30.09.2014, Az. 3 Bs 175/14, hat das OVG Hamburg einen Eilantrag des Betreibers der Uber-Plattform abgelehnt.
AG Bielefeld, Urteil vom 06.03.2014, Az. 42 C 368/13, im Volltext: „Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe […]
Laut Urteil vom 24.07.2014, Az. 410 C 625/14 hat das AG Kassel entschieden, dass Zahlungsansprüche aus einer Abmahnung wegen Filesharings innerhalb von drei Jahren verjähren.
Mit Beschluss vom 29.09.2014, Az. 327 O 481/14, hat das LG Hamburg gegen einen uberPop-Fahrer eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach diesem untersagt wird, über die uberPop-Plattform Fahrwünsche entgegenzunehmen, sofern er nicht Inhaber einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsbesitz ist. Bei Verstoß gegen die einstweilige Verfügung droht als Ordnungsmittel Zwangshaft oder Zwangsgeld bis zu 250.000,00 €.
Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt derzeit für die Voltage Pictures, LLC ab. Gegenstand der Abmahnung ist das Filmwerk „The Longest Week“. Gefordert wird die Zahlung von Schadensersatz und Abgabe einer Unterlassungserklärung.