AG München: Kein Anspruch des Finders auf Freischaltung eines Handys
Der Finder eines gesperrten Mobiltelefons hat keinen Anspruch auf Freischaltung gegenüber dem Hersteller, auch wenn der Finder Eigentümer geworden ist.
Der Finder eines gesperrten Mobiltelefons hat keinen Anspruch auf Freischaltung gegenüber dem Hersteller, auch wenn der Finder Eigentümer geworden ist.