BayLDA: Bußgeld bis zu 300.000 € für DashCam-Aufnahmen
Ein Autofahrer hatte alle seine Fahrten mittels einer auf dem Armaturenbrett angebrachten Kamera (DashCam) aufgezeichnet. Von ihm dokumentierte verkehrsrechtliche Verstöße wurden von ihm als Videoaufnahmen der Polizei übergeben und zur Anzeige gebracht. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) verbot dem Fahrer daraufhin, weitere Aufnahmen anzufertigen und die bestehenden zu löschen. Das VG Ansbach hob mit […]