BGH: Verwertung rechtswidrig beschaffter privater E-Mails zulässig bei hohem „Öffentlichkeitswert“
Einem ehemaligen Landesminister war ein Notebook mit privater E-Mailkorrespondenz abhanden gekommen. Aus diesen E-Mails ging hervor, dass der Mandatsträger die Vaterschaft des Kindes einer Mitarbeiterin verschwiegen hatte. Die Mitarbeiterin bezog jahrelang Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Im Jahr 2009 führten Redakteure eines Verlages ein Interview mit dem Mandatsträger, während welchem ihm Inhalte aus den privaten E-Mails […]