BGH: Arzt muss Listung und Bewertung in einem Ärztebewertungsportal dulden
Ein Arzt hatte gegen den Betreiber des Ärzteverzeichnisses jameda.de auf Unterlassung geklagt, da der Arzt nicht die Listung seines Namens und seiner beruflichen Anschrift und mehrerer Bewertungen dulden wollte. Die Klage blieb in den Vorinstanzen erfolglos, die Revision vor dem BGH wurde mit Urteil vom 23.09.2014, Az. VI ZR 358/13, zurückgewiesen. Es wurde kein Überwiegen […]