OLG Hamm: Kein Schadensersatzanspruch bei Verstoß gegen GPL
Nach Auffassung des OLG Hamm sollen Verstöße gegen die weitverbreitete Open Source Lizenz GPL („GNU Public License“) keine Schadensersatzansprüche auslösen.
Nach Auffassung des OLG Hamm sollen Verstöße gegen die weitverbreitete Open Source Lizenz GPL („GNU Public License“) keine Schadensersatzansprüche auslösen.