OLG Hamm: Streitwert von 100 Euro bei unverlangt zugesendeter Werbemail
Das OLG Hamm hat im Urteil vom 17.10.2013, Az. 6 U 95/13, entschieden, dass bei einer irrtümlich zugesendeten Werbemail der Streitwert auf lediglich 100,00 € anzusetzen ist. Ein niedriger Streitwert sei vor allem dann anzusetzen, wenn die Beklagtenseite nachweist, dass die Zusendung aufgrund eines technischen Fehlers erfolgt sei und die E-Mailadresse bereits physisch aus dem […]