Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht
Abmahnbarkeit von DSGVO Verstößen – aktueller Stand
Die wettwerbsrechtliche Abmahnbarkeit von DSGVO Verstößen ist stark umstritten. Inzwischen liegen erste gerichtliche Entscheidungen vor, die sich mit dieser Frage befassen.
Nach Auffassung des LG Bochum im Urteil v. 07.08.2018, Az. I-12 O 85/18, soll die DSGVO hinsichtlich der Ansprüche von Mitbewerbern eine abschliessende Regelung sein, so dass Abmahnung im wettbwerbsrechtlichen Sinne nicht möglich sei.
Mit Beschluss v. 13.09.2018, Az. 11 vertrat das LG Würzburg die Ansicht, dass Verstöße gegen die DSGVO zugleich abmahnbare Verstöße im Sinne des § 3a UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbwerb) darstellen.
Das OLG Hamburg hat sich in seinem Urteil v. 25.10.2018, Az. 3 U 66/17, im Ergebnis der Ansicht des LG Würzburg angeschlossen. Demnach sei die DSGVO nicht als wettbewerbsrechtlich abschliessende Regelung aufzufassen, die DSGVO stelle lediglich ein Mindestmaß an Sanktionen bereit. Nach Art. 84 Abs. 1 DSGVO stehe es den Mitgliedsstaaten offen, weitere Sanktionen zu verhängen. Es sei daher im Einzelfall zu prüfen, ob die jeweils verletzte Norm der DSGVO auch eine Marktverhaltensregel im Sinne des UWG darstelle.