Abmahnung durch IDO wegen veralteter Widerrufsbelehrung
Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mahnt derzeit wegen Widerrufsbelehrungen ab, die nicht den aktuellen Erfordernissen entsprechen. Seit Juni 2014 gelten neue gesetzliche Anforderungen für Widerrufsbelehrungen und Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr.
Unter anderem werden Online-Shops und ebay-Angebote daraufhin geprüft,ob Angaben zum Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts vorhanden sind. Die Abmahnungen sind mit einer Kostenforderung in Höhe 232,05 € versehen.
Wir empfehlen nicht, die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Auf jeden Fall erscheint es fraglich, ob die angesetzte Kostenforderung in der vollen Höhe begründet ist.
Gerne beraten wir Sie in solchen und vergleichbaren Abmahnfällen. Nehmen Sie einfach zu uns Kontakt auf.